AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1 Mit diesem Katalog und diesen Bedingungen verlieren alle vorangegangenen Preise und Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Für druck- oder programmtechnische Fehler wird keine Haftung übernommen. Alle Geschäfte tätigen wir auf der Grundlage unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Anders lautende Bedingungen unserer Kunden werden unter keinen Umständen zum Vertragsinhalt und bedürfen nicht unseres Widerspruchs.

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt

1.3 Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde eine Warenlieferung aufgrund mündlicher oder telefonischer Bestellung erhält.

1.4 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

1.5 Wir behalten uns technische Änderungen vor, soweit diese nicht zu einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit unserer Produkte führen. Bei Änderungen und Modellwechsel liefern wir stets die Nachfolgetypen zum aktuellen Preis. Bei geringfügigen Preiserhöhungen erfolgt keine Benachrichtigung. Für die Anwendung und den Einbau sind die aktuellen Bedienungs- und Einbauanleitungen der Hersteller sowie die gesetzlichen Vorschriften durch den Käufer zu beachten.

1.6 Lieferterminangaben unsererseits sind nur ungefähr. Bei Terminüberschreitung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese mindestens vier Wochen überschritten ist.

2.    Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Preisberechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise in EUR/  maßgebend. Alle im Katalog und im Internet angegebenen Preise stellen eine unverbindliche Preisempfehlung dar, und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Kaufes gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten für Aufträge ab einem Betrag von 50,- EUR Nettoauftragswert, darunter berechnen wir 6,- EUR Mindermengenzuschlag. Wir behalten uns vor, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen dem Tag der Kundenbestellung und dem vereinbarten Auslieferungsdatum mehr als vier Monate liegen. Die zeitliche Begrenzung gilt nicht bei Geschäften mit Kaufleuten i.S. des HGB oder wenn mit dem Kunden ein Dauerschuldverhältnis besteht. Der Warenversand erfolgt jeweils ab Lager zuzüglich 8,- EUR Versandpauschale für Porto und Verpackung innerhalb deutsches Festland. Bei einem Nettowarenwert von Paketsendungen über 150,- EUR liefern wir versandkostenfrei innerhalb deutschem Festland. Frachtkosten bei Speditionsware ersehen Sie bitte der Beschreibung bzw. dem Angebot. Bei Auslandsaufträgen gelten alle zuvor genannten Bedingungen bis deutsche Grenze unverzollt. Darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

2.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar binnen 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen netto frei unserer Zahlungsstelle.

Die Zahlungsfristen beginnen mit dem jeweiligen Rechnungsdatum, Rechnungszugang vorbehalten. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein, gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB mit gleichzeitigem Wegfall von gewährten Rabatten. Die Rabattdifferenz wird bei Verzug nachberechnet. Bei Zahlungsverzug werden alle noch ausstehenden Forderungen zur Zahlung fällig. Die Höhe des Verzugszinses bemisst sich nach § 288 BGB.

2.3 Im Übrigen sind wir berechtigt, wenn der Kunde Kaufmann i.S. des HGB ist, Fälligkeitszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz mindestens jedoch 12 % p.a. zu berechnen. Der Zinsberechnung für die Rabattdifferenzberechnung liegt das ursprüngliche Rechnungsdatum zugrunde.

2.4 Leistungsbestimmungen des Kunden bei Zahlung sind uns gegenüber unwirksam; alle eingehenden Zahlungen verrechnen wir zuerst auf die Zinsen, dann auf etwaige Kosten und am Schluß jeweils auf die älteste Forderung. Skonto kann nur in Anspruch genommen werden, wenn alle vorausgegangenen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind.

2.5 Nachnahmelieferung, Vorkasse oder Rücktritt vom Vertrag stehen uns zu, wenn Tatsachen bekannt werden, die an der Bonität des Kunden zweifeln lassen.

2.6 Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

2.7 Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2.8 Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Teilnahme am Lastschriftverfahren und ermächtigt uns hiermit – widerruflich – Rechnungsbeträge, sollten sie nicht innerhalb der 30-Tagesfrist gem. obiger Ziff. 2.2 bezahlt sein, vom Konto des Kunden abzubuchen. Der Kunde verpflichtet sich, sofern seine Bankverbindung nicht bekannt ist, diese auf unser Anfordern hin unverzüglich mitzuteilen.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt anstelle unseres Eigentumsvorbehaltes die aus dem Veräußerungsgeschäft resultierende Forderung. Wird durch Verbindung oder Verarbeitung unserer Ware mit anderen Gegenständen eine neue Sache hergestellt, so erwerben wir an dieser Miteigentum in dem Verhältnis des von uns gelieferten Warenwertes zur gesamten neuen Sache. Der Kunde tritt schon jetzt den erstrangigen Teil aus dem Verkaufserlös hinsichtlich der neuen Sache bis zur Höhe unseres Sicherungsanspruches an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Werkzeuge und Meßgeräte sind keine Handelsware und bedürfen bei noch offener Rechnung uns gegenüber, für den Weiterverkauf unsere Zustimmung.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, über den Verbleib der gelieferten Ware und den Bestand der im Weg des verlängerten Eigentumsvorbehaltes an uns abgetretenen Forderung sofort schriftlich Mitteilung zu machen.

3.3 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zum Zweck der Sicherungsverwahrung herauszuverlangen; ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nicht verbunden; das Herausgabeverlangen erfolgt nur zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche. Müssen wir zur Rettung unserer Rechte und Forderungen von dem Käufer an diesen gelieferten Ware zurücknehmen, aussondern oder sonst wie sicherstellen, so gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen ausgesonderten oder sonst wie sichergestellten Waren Abschläge in Höhe von 20 % vom Rechnungswert vorzunehmen. Das Recht des Käufers den Nachweis zu führen, dass geringere Abschläge gerechtfertigt wären, wird hierdurch nicht berührt. Darüber hinaus ist der Käufer für jede Art der Wertminderung, die die gelieferte Ware erleidet, voll ersatzpflichtig.

 

3.4 Der Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware darf nur insoweit erfolgen, als die in Ziffer 3.1 vereinbarte Forderungsabtretung nicht gefährdet ist und Abtretungsverbote nicht entgegenstehen.

3.5 Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist als uns gehörend zu kennzeichnen; der Kunde hat uns von jeder Intervention zu Lasten unseres Eigentums unverzüglich zu unterrichten; alle zur Verteidigung unserer Rechte gegenüber Dritten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

4 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff

4.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

4.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Absatz 1 BGB und § 634a Absatz 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

4.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

4.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

4.5 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.

5.    Rücknahmen, Umtausch

5.1 Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Absprache (Rücksendenummer anfordern), in unbeschädigter Originalverpackung, mit Rechnungskopie, Grund der Beanstandung und frei Haus an uns zurückgenommen. Sollten wir ausnahmsweise zur Waren- oder Auftragsrücknahme bereit sein, berechnen wir eine Arbeitskostenpauschale von 15% des Rechnungswertes; das Recht des Kunden den Nachweis darüber zu führen, daß uns ein geringerer Kostenaufwand entstanden ist, wird hierdurch nicht berührt. Wenn wir uns im Einzelfall zu einem Warenumtausch bereit erklären, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Warenwertes zzgl. Mehrwertsteuer.

5.2 In keinem Fall wird ein Umtausch oder Rücknahme bei Streckengeschäften sowie Ware die extra für den Käufer beschafft wurde, also keine Lagerware ist, durchgeführt.

5.3 Wertdifferenzen zu unseren Lasten werden nur per Gutschrift ausgeglichen; eine Ausbezahlung ist nicht möglich.

6.    Schlußbestimmungen

6.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Sinzheim und das dafür zuständige Gericht.

6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

6.3 Der Katalog, CD-ROM sowie unsere Firmen- und  Markenzeichen

sind den beteiligten Verkehrskreisen bekannt. Ein ohne Genehmigung erfolgter Nachdruck unseres Kataloges oder Nachahmung unserer CD-ROM (auch auszugsweise) ist daher geeignet, Verwechslungen hervorzurufen. Jeder Verletzer wird auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen.

 

HRB 210385 Amtsgericht Mannheim      Stand 1/2011

 

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